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Anhängige Amtsbeschwerde
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Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG bei Hotelmanagementausbildung im Ausland? | |
; beim VwGH anhängig unter 2011/13/0114 |
Der Fall
Die Tochter des Berufungswebers studiert an einer Fachhochschule in einem EU-Land „Internationales Hotelmanagement“. Es handelt sich um ein sechssemestriges Studium. An der Privatuniversität Modul Vienna gibt es eine sechssemestrige Ausbildungsmöglichkeit im Nahbereich des Wohnortes.
Beide Hochschulen bieten ähnliche Ausbildungszweige an: eine Hotelmanagementausbildung, Tourismus sowie spezielle Tourismusbereiche wie Gesundheit- und Wellnessbereich oder Event Management.
Die Entscheidung
Entscheidung des UFS: Der UFS anerkannte die auswärtige Berufsausbildung, da beide Hochschulen zwar ähnliche, jedoch nicht idente Ausbildungszweige anbieten. Die wesentlichen Unterschiede der Hotelmanagementausbildung im Ausland im Vergleich zu der Wiener Tourismusfachhochschule liegen in den speziell angebotenen Studienfächern in Hotelführung, -kommunikation und Architektur.
Amtsbeschwerde des Finanzamtes: Die Formulierung in § 34 Abs. 8 EStG 1988 ist laut ständiger Rechtsprechung des VwGH nicht im Sinne von „gleich“, sondern im Sinne von „gleichwertig“ zu verstehen. Die Studienpläne der ...