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BFGjournal 11, November 2011, Seite 412

Erwerb von Pilotenlizenzen als Umschulungsmaßnahme

Martin Kurian

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Erwerb von Pilotenlizenzen als Umschulungsmaßnahme

Der Fall

Der Steuerpflichtige, ein technischer Angestellter, beantragte die Berücksichtigung von Werbungskosten in Höhe von 6.099 Euro als Aus- und Fortbildungskosten zum Linienpiloten. Das Finanzamt vertrat die Ansicht, dass die Aufwendungen für den Erwerb eines Privatpilotenscheins als Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig seien.

In der Berufung brachte der Steuerpflichtige vor, die Ausbildungskosten zum Linienpiloten würden insgesamt etwa 41.000 Euro betragen. Die Erlangung des Privatpilotenscheins sei die Voraussetzung, um die Ausbildung zum Berufspiloten fortsetzen zu können. Er habe mittlerweile etwa 17.000 Euro für diese Ausbildung im In- und Ausland aufgebracht. Daraus sei ersichtlich, dass nicht „Hobbyfliegerei“ beabsichtigt sei, sondern nach Ende der Ausbildung die Bestreitung des Lebensunterhalts mit dieser Tätigkeit angestrebt werde. Weiters sei für die Ausbildung ein Darlehen aufgenommen worden, das erst durch die spätere Tätigkeit zurückgezahlt werden könne. Die Entlohnung als Pilot liege deutlich über jener seiner derzeitigen Tätigkeit.

Die Entscheidung

In der Berufungsentscheidun...

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