Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 11, November 2011, Seite 414

Ableitung der steuerrechtlichen Schlussbilanz der Mitunternehmerschaft zum Einbringungsstichtag aus der unternehmensrechtlichen Bilanz des Vortages?

Klaus Hirschler, Gottfried Maria Sulz und Christian Oberkleiner

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Ableitung der steuerrechtlichen Schlussbilanz der Mitunternehmerschaft zum Einbringungsstichtag aus der unternehmensrechtlichen Bilanz des Vortages?
-G/07

Der Fall

Strittig waren u. a. folgende Fragen zur steuerlichen Schlussbilanz (nicht Einbringungsbilanz!):

  • Erfüllt eine aus der unternehmensrechtlichen Schlussbilanz zum Vortag (hier 31. 8.) abgeleitete steuerrechtliche Schlussbilanz zum Einbringungsstichtag die Anwendungsvoraussetzung des § 12 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 Z 2 UmgrStG, wonach Mitunternehmeranteile nur nach Art. III UmgrStG eingebracht werden können, wenn sie zu einem Stichtag eingebracht werden, zu dem eine Bilanz (§ 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1988) der Mitunternehmerschaft vorliegt, an der die Beteiligung besteht?

  • Kann eine solche steuerrechtliche Schlussbilanz auch noch nachträglich erstellt bzw. eingereicht werden und, wenn ja, innerhalb welcher Frist?

Die A-GmbH war Geschäftsherrin einer aus ihr und der A-Treuhand-GmbH bestehenden atypischen stillen Gesellschaft (steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft i. S. d. § 12 Abs. 2 Z 2 UmgrStG). Dabei war die A-Treuhand-GmbH Treuhänderin für rund 350 Anleger. Alleinige Gesellschafterin der A-GmbH war die Holding AG, die zugleich auch a...

Daten werden geladen...