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Kinderbetreuungskosten: Achtstundenkurs allein vermittelt keine pädagogische Qualifikation
Der UFS hatte sich bereits einmal in einer Grundsatzentscheidung mit Aufwendungen für Kinderbetreuung i. S. d. § 34 Abs. 9 EStG 1988 zu befassen. In Abkehr von der damaligen Verwaltungspraxis hatte die Berufungsbehörde im Frühjahr dieses Jahres in einem Gesamtpaket inkludierte Verpflegungskosten als Teil der Kinderbetreuungskosten angesehen und lediglich eine Haushaltsersparnis abgezogen. Eine gegen diese Entscheidung erhobene Amtsbeschwerde an den VwGH wurde zurückgezogen. Die Finanzverwaltung folgt nunmehr in Rz. 884d LStR 2002 der Auffassung des UFS, nimmt allerdings aus verwaltungsökonomischen Gründen von einer Kürzung um die Haushaltsersparnis Abstand.
Entschied damals der UFS zugunsten des Steuerbürgers gegen die Verwaltungspraxis, hat nunmehr der UFS einer begünstigenden Regelung in Rz. 884i LStR 2002 bzw. in der „Information zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Zuge der außergewöhnlichen Belastungen“ des BMF eine Absage erteilt: Die Absolvierung bloß eines Achtstundenkurses könne nicht als pädagogische Qualifikation im Sinne des Gesetzes angesehen werden. Damit findet eine bereits anlässlich der Verabschiedung des Steuerreformgesetzes 2009, mit dem § 34 Abs. 9 EStG 1988 in das EStG 1988 eingefügt wurde, geführte Diskussion über die ...