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Kinderbetreuungskosten: Achtstundenkurs allein vermittelt keine pädagogische Qualifikation
Der UFS hatte sich bereits einmal in einer Grundsatzentscheidung mit Aufwendungen für Kinderbetreuung i. S. d. § 34 Abs. 9 EStG 1988 zu befassen. In Abkehr von der damaligen Verwaltungspraxis hatte die Berufungsbehörde im Frühjahr dieses Jahres in einem Gesamtpaket inkludierte Verpflegungskosten als Teil der Kinderbetreuungskosten angesehen und lediglich eine Haushaltsersparnis abgezogen. Eine gegen diese Entscheidung erhobene Amtsbeschwerde an den VwGH wurde zurückgezogen. Die Finanzverwaltung folgt nunmehr in Rz. 884d LStR 2002 der Auffassung des UFS, nimmt allerdings aus verwaltungsökonomischen Gründen von einer Kürzung ...