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Gemeinnützigkeit eines nichtkommerziellen Radiosenders
Kann ein nichtkommerzieller Radiosender die Körperschaftsteuerbefreiung wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke für sich beanspruchen, und wird dessen tatsächliche Geschäftsführung dem Satzungszweck der „Förderung und Unterstützung einer offenen und demokratischen Gesellschaftsentwicklung in Österreich bzw. in Europa“ gerecht?
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Der Fall
In einem vor dem UFS anhängigen Fall war strittig, ob folgende Vertragsbestimmung einer GmbH., die einen nichtkommerziellen Radiosender im Sinne des § 29 Abs. 3 KommAustria-Gesetz (KOG) betreibt, den Bestimmungen des § 39 Z 5 BAO i. V. m. § 41 Abs. 2 BAO entspricht. Zudem war strittig, ob die tatsächliche Geschäftsführung des Radiosenders, in dem insbesondere ein umfangreiches Musikprogramm gesendet wird, dem Satzungszweck der „Förderung und Unterstützung einer offenen und demokratischen Gesellschaftsentwicklung in Österreich bzw. in Eur...