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BFGjournal 2, Februar 2011, Seite 42

„Die Verrechtlichung vieler Lebensbereiche bringt keine Verbesserung, sondern Frustration und Verkümmerung“

Im UFSjournal zu Gast: em. Univ.-Prof. DDr. Hans-Georg Ruppe, Richter am VfGH

Hans-Georg Ruppe

DDr. Hans-Georg Ruppe war bis 2007 Vorstand des Instituts für Finanzrecht an der Universität Graz; er ist nunmehr emeritierter Univ.-Prof. und weiterhin Mitglied und ständiger Referent des VfGH. Wir sprachen mit ihm nach der Dezembersession des VfGH.

UFSjournal:Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes Karl Korinek sagte in einem Interview anlässlich seines 70. Geburtstages: „Das Rechtsbewusstsein insgesamt ist kleiner geworden.“ Teilen Sie diese Aussage?

Hans-Georg Ruppe: In dem Zusammenhang, in dem Prof. Korinek diese Aussage tätigte, hat er sicher Recht. Für mich ist allerdings gewichtiger und besonders paradox, dass das gesunkene Rechts- (und wohl auch Unrechts-)Bewusstsein einhergeht mit einer nicht zu bremsenden Neigung zur Verrechtlichung, zum Teil auch Kriminalisierung, weiter Lebensbereiche, die bisher mit gesellschaftlichen Konventionen und mit allgemeinen Wertvorstellungen ihr Auslangen gefunden haben. Hier sehe ich eine gefährliche und voraussichtlich unumkehrbare Entwicklung. Der Glaube, mit Rechtsvorschriften ließe sich das gesellschaftliche Zusammenleben in befriedigende und ersprießliche Bahnen lenken, ist meines Erachtens verfehlt. Meine Erfahrung ist viel...

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