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GesRZ 3, Juni 2014, Seite 159

Organhaftung in Österreich – einige rechtspolitische Anmerkungen

Susanne Kalss

Das Recht der Verantwortung der Organträger von Kapitalgesellschaften ist in den letzten Jahren in Bewegung geraten, insb im Bereich des Straf- und Aufsichtsrechts. Daher sollen diese Bereiche, insb das Gesellschaftsrecht und das Strafrecht, besser aufeinander abgestimmt werden.

I. Empirischer Befund

Organhaftung ist längst nicht mehr nur ein Diskussionsforum für Gesetzeskommentare und ein abrundendes Kapitel für Handbücher. Vielmehr hat die Frage der Managerhaftung, der Haftung von Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern, die allgemeine Wirtschafts- und Tagespresse erreicht – nicht nur erreicht, sondern beherrscht sie über Wochen und Monate. Österreich hat – bekanntlich – einige herausragende Fälle während der letzten Monate und Jahre erlebt.

Eine kürzlich durchgeführte Umfrage kam bei der Frage „Sind die bestehenden Haftungsregeln für Manager und Aufsichtsräte ausreichend?“ zu folgendem Ergebnis: 85 % der befragten Personen erklärten, sie seien nicht ausreichend und sollten daher verschärft werden. Nur 8 % der Befragten halten die bestehenden Haftungsregeln für ausreichend. Die verbleibenden 7 % haben offenbar keine Meinung. Im Vergleich dazu wurde auch g...

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