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Initiativantrag zur Änderung des Untreuetatbestands, des AktG und des GmbHG
Am wurde ein Initiativantrag im Nationalrat eingebracht, der ua die Einführung der Business Judgement Rule (vgl Kalss, Organhaftung in Österreich – einige rechtspolitische Anmerkungen, GesRZ 2014, 159) in § 84 Abs 1a AktG und § 25 Abs 1a GmbHG vorsieht (IA 1110/A BlgNR 25. GP). Agieren die Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder entsprechend der Bestimmungen, handeln sie im Einklang mit der gebotenen Sorgfalt und haben keine Nachteile zu befürchten, insb keine Strafverfolgung.
Der Initiativantrag ist online abrufbar unter: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_01110/index.shtml