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GesRZ 3, Juni 2014, Seite 149

Die maßgeblichen Vorschläge zur Neugestaltung der Organhaftung in Deutschland

Gregor Bachmann

In Deutschland wie in Österreich war lange Zeit die Ansicht verbreitet, dass die Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern auf dem Papier zwar streng ist, praktisch aber nicht realisiert wird. Dieser Befund kann jedenfalls für Deutschland so nicht mehr aufrechterhalten werden. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die Organmitglieder, wenn auch nicht immer für alle sichtbar, in steigender Zahl in Anspruch genommen werden. Weil die Haftung für die Betroffenen existenzgefährdende Ausmaße annehmen kann und zu zum Teil zweifelhaften Vermeidungsstrategien anreizt, hat dies die Frage nach rechtspolitischem Handlungsbedarf aufgeworfen. Der Beitrag stellt die wichtigsten Reformvorschläge vor, die in Deutschland derzeit zur Diskussion stehen. Sie werden Gegenstand des 70. DJT (2014) in Hannover sein.

I. Pulverfass Organhaftung: Der Siemens-Fall als Exempel

Sowohl nach deutschem als auch nach österreichischem Aktienrecht unterliegen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder einer strengen Haftung. Sie sind in vollem Umfang für jede Vermögenseinbuße verantwortlich, welche der Gesellschaft durch irgendeine schuldhafte – und sei es nur leicht fahrlässig begangene – Pflichtverletzung entst...

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