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ISR 08, August 2018, Seite 275

Zur Entscheidung des EuGH über die Vereinbarkeit von Niederlassungsfreiheit und § 1 AStG

Stephan Rasch, Martin J. Chwalek und Lukas Bühl

Mit Urteil vom entschied der EuGH in der Rechtssache Hornbach-Baumarkt (C-382/16, ISR 2018, 284 ff. m. Anm. Eisendle), dass die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit einer Korrektur nach § 1 AStG grds. nicht entgegenstehe. Es obliege jedoch dem vorlegenden Gericht zu prüfen, ob diese Vorschrift es zulasse, dass der gebietsansässige Steuerpflichtige im jeweiligen Einzelfall „wirtschaftliche Gründe“ für ein Abweichen vom Fremdvergleichsgrundsatz vorbringt, die sich aus seiner Stellung als Gesellschafter der gebietsfremden Gesellschaft ergeben. Das vorlegende FG Rheinland-Pfalz hatte aber bereits selbst Zweifel daran. Es bleibt daher abzuwarten, ob und wie diese Voraussetzung durch die nationale Rechtsprechung umgesetzt werden wird (z.B. durch geltungserhaltende Reduktion). Gleichermaßen wichtig sind die Auswirkungen dieser Entscheidung für vergleichbare Verrechnungspreisfälle.

On 31 May 2018, the Court of Justice of the European Union (CJEU) issued its judgment in Hornbach-Baumarkt (C-382/16). The underlying question of the case was whether transfer pricing rules, which apply only to transactions with foreign related companies, violate EU law, if they do not foresee the po...

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