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ISR 01, Jänner 2019, Seite 1

Anmerkung zum Wirtschaftliche Gründe für den Abschluss eines Geschäfts unter nicht „fremdüblichen Bedingungen“

Stephan Rasch

Das BMF hat auf die EuGH-Entscheidung Hornbach-Baumarkt (, ECLI:EU:C:2018:366) mit einem Schreiben ( – DOK 2018/0985275) reagiert. Der Inhalt des BMF-Schr. wird abgedruckt und mit kurzen Anmerkungen zu den Konsequenzen für die Praxis ergänzt.

On 31 May 2018, the Court of Justice of the EU (CJEU) issued its judgment in Hornbach-Baumarkt (C-382/16). On 6 December 2018, the German Federal Ministry of Finance (BMF) published a letter dealing with the consequences from the tax authorities’ perspective. In this article the content of the letter is reprinted aligned with a brief analysis of the consequences in practice.

I. Inhalt des

Das BMF hat auf die EuGH-Entscheidung Hornbach-Baumarkt mit im Folgenden aufgeführten Schr. reagiert:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG Folgendes:

Der ‚Hornbach-Baumarkt‘ entschieden, dass eine Regelung wie die des § 1 AStG dem gebietsansässigen Steuerpflichtigen die Möglichkeit des ...

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