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ISR 10, Oktober 2019, Seite 368

Das Verhältnis von § 1 AStG zur verdeckten Gewinnausschüttung bzw. zur verdeckten Einlage

Sven Grübel und Nicole Schnabel

Aufgrund weltweit erheblich unterschiedlich hoher Steuersätze versuchen Unternehmen, ihre Steuerquote durch Gewinnverlagerung in Länder mit niedrigeren Steuersätzen zu optimieren. Um eine rein künstliche Gewinnverlagerung ins Ausland zu verhindern, wurden vom deutschen Gesetzgeber zur Berichtigung solcher Vorgänge Korrekturnormen eingefügt. Die nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechenden grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften werden im deutschen Steuerrecht insbesondere durch § 1 AStG sowie durch die Rechtsinstitute der vGA (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) und der vE (§ 8 Abs. 3 Satz 3 KStG) korrigiert. Der Beitrag erläutert und bewertet das Verhältnis der Korrekturvorschriften untereinander unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils in der Rechtssache Hornbach-Baumarkt und der Rechtsprechungsänderung des BFH zu Art. 9 Abs. 1 OECD-MA.

Since tax rates vary considerably worldwide, companies attempt to optimise their tax rates by shifting profits to countries with lower tax burdens. In order to prevent profit shifting to foreign countries, the German legislator implemented several tax rules to correct such transactions. Cross-border business relationships S. 369between parent companies and the...

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