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IRZ 3, März 2014, Seite 95

Accounting Compliance

Begriffsbestimmung und ausgewählte Maßnahmen für die Praxis

Corinna Boecker und Christian Zwirner

Der Begriff „Compliance” stammt von dem englischen Ausdruck „to comply with” und bedeutet sinngemäß „Handeln im Einklang mit gesetzlichen Regeln”. Ursprünglich war Compliance ein Terminus aus der anglo-amerikanischen Bankenwelt, mit dem eine Unternehmensorganisation beschrieben wurde, deren Ziel die Gewährleistung von gesetzeskonformem Verhalten war. Mittlerweile umfasst Compliance weit mehr als nur die Beachtung von Gesetzen. Es geht vielmehr um die Befolgung von Regelungen und Verordnungen jeder Art. Die Einhaltung einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung ist dabei nicht nur eine Frage im Anwendungsbereich der IFRS, sondern sie stellt insbesondere aufgrund der hohen Komplexität und Änderungsdynamik dieser Regelungen auch hohe Anforderungen an die Bilanzierungspraxis.

1. Was ist Accounting Compliance?

Compliance bezeichnet die Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen, die das gesetzes- und regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und seiner Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote begründen. Darüber hinaus soll die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsgebarens auch mit allen gesellschaftsrechtlichen Richtlinien und Wertvors...

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