Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
immo aktuell 2, April 2020, Seite 77

Zinsminderungsansprüche von Geschäftsraummietern während der Coronavirus-Krise unter Einbindung der Sphärentheorie

Bertram Broesigke und Florian Ruf

Seit dem Inkrafttreten des COVID-19-Maßnahmengesetzes und den darauf fußenden Verordnungen ist die Bestimmung des § 1104 ABGB besonders im Bereich der Geschäftsraummiete in aller Munde. Besonders in sozialen Medien wird deren Anwendbarkeit aufgrund der aktuellen Situation pauschal bejaht. Diese Annahme stellt sich aus Sicht der Autoren jedoch als unrichtig heraus; eine pauschale Anwendbarkeit des § 1104 ABGB ist zu verneinen. In diesem Zusammenhang wird oft die Sphärentheorie gemäß § 1107 ABGB außer Acht gelassen. Es empfiehlt sich sohin eine genauere Betrachtung der durchaus strittigen Thematik, die in Zukunft sicherlich die Zivilgerichte beschäftigen wird.

1. Darstellung der Problematik

Aufgrund der kontinentalübergreifenden Ausbreitung des Coronavirus in den letzten Monaten traf die österreichische Bundesregierung einige einschneidende Maßnahmen, die auf dem Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) fußen. Für Mieter von Geschäftsräumlichkeiten ist insbesondere die Verordnung über vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (in weiterer Folge: COVID-19-VO) einschlägig, deren § 1 normiert: „Das Betreten des Kundenber...

Daten werden geladen...