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COVID-19 und Mietzinsminderung im Reisebüro
immo aktuell 2022/24
§§ 1104, 1105 ABGB; § 7 COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung idF BGBl II 2020/463 („Zweiter Lockdown“)
Umsatzeinbußen des Geschäftsraummieters können zwar ein Indiz dafür sein, dass eine (teilweise) Unbrauchbarkeit des Bestandobjekts vorliegt, doch müssen diese Einbußen – abgesehen von Fällen eines vertragswidrigen Verhaltens des Bestandgebers und im Anwendungsbereich des § 1105 ABGB – eine unmittelbare Folge der, etwa wegen behördlicher Maßnahmen, eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit des konkreten Geschäftslokals sein.
Sachverhalt: [1] Die Klägerin ist Vermieterin und die Beklagte ist Mieterin eines Geschäftslokals in W* im Ausmaß von 86,95 m2 mit dem vereinbarten Geschäftszweck einer Verwendung als Reisebüro. Das Objekt hat eine Front zur Fußgängerzone „F*straße“ mit einer Länge von etwa sechs Metern, eine Toilette und einen kleinen Back-Office-Bereich mit Küche, Tisch und einigen Sesseln, der als Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter dient. Der Großteil des Objekts wird als Kundenbereich verwendet; dort stehen fü...