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immo aktuell 4, August 2021, Seite 144

COVID-19 und Rechtsschutzversicherung für bestandrechtliche Streitigkeiten

Gemessen an der Entscheidung des

Eriché René Karauscheck und Johannes Pillwein

Der Entscheidung des , folgend besteht kein Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit hoheitlichen Anordnungen, die aufgrund einer Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet sind. Strebt der Versicherungsnehmer die Geltendmachung von Ansprüchen gegen seinen Betriebsunterbrechungsversicherer an, die darauf beruhen, dass infolge behördlicher Anordnungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie an die Allgemeinheit gerichtete bezirks- bzw landesweite Betretungsverbote für Beherbergungsbetriebe angeordnet werden, liegt ein den Risikoausschluss begründender „mittelbarer Zusammenhang“ iSd Art 7.1.4. ARB 2006 zwischen der angestrebten Rechtsverfolgung und jenen behördlichen Anordnungen vor. Die Rechtsschutzversicherung war leistungsfrei. Dieser Beitrag soll untersuchen, ob und in welchem Umfang die Grundsätze dieses Judikats auch auf bestandrechtliche Auseinandersetzungen (insbesondere Mietzins- und Räumungsklagen iZm § 1104 ABGB und COVID-19-Maßnahmen) anwendbar sind.

1. Überblick

Mit der genannten Entscheidung stellt der OGH unmissverständlich klar, dass der T...

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