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Schwellenwerteverordnung 2012 – Verlängerung
Mit Kundmachung am ist die Verordnung zur Änderung der Schwellenwerteverordnung 2012, BGBl II 2013/262, in Kraft getreten. Damit wurde die Schwellenwerteverordnung 2012 bis verlängert. Öffentliche Auftraggeber können daher ua weiterhin Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich direkt vergeben, sofern der geschätzte Auftragswert 100.000 Euro nicht übersteigt.