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GesRZ 1, Februar 2014, Seite 2

Schwellenwerteverordnung 2012 – Verlängerung

Julia Schulz und Matthias Schimka

Mit Kundmachung am ist die Verordnung zur Änderung der Schwellenwerteverordnung 2012, BGBl II 2013/262, in Kraft getreten. Damit wurde die Schwellenwerteverordnung 2012 bis verlängert. Öffentliche Auftraggeber können daher ua weiterhin Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich direkt vergeben, sofern der geschätzte Auftragswert 100.000 Euro nicht übersteigt.

Rubrik betreut von: Julia Schulz und Matthias Schimka
Dr. Julia Schulz (ehemals Fragner) ist Mitarbeiterin der Oesterreichischen Nationalbank und externe Lehrbeauftragte am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Mag. Matthias Schimka ist Rechtsanwaltsanwärter in Wien und externer Lehrbeauftragter am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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