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GesRZ 1, Februar 2014, Seite 2

Abgabenänderungsgesetz 2014

Julia Schulz und Matthias Schimka

Am wurde der Entwurf des AbgÄG 2014 veröffentlicht und zur Begutachtung versandt. Der Gesetzesentwurf sieht folgende Eckpunkte vor:

  • Nach geltender Rechtslage sind alle Gehaltszahlungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung in voller Höhe abzugsfähig. Mit dem AbgÄG 2014 sollen Entgelte für Arbeits- und Werkleistungen, die 500.000 Euro pro Person und Wirtschaftsjahr übersteigen, vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen werden.

  • Zur Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags sind nach derzeitiger Rechtslage Investitionen in bestimmte körperliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder Investitionen in bestimmte Wertpapiere erforderlich. Künftig sollen Wertpapieranschaffungen nicht mehr als Grundlage für einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag herangezogen werden können.

  • Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zB freiwillige Abfertigungen und Abfindungen), sollen insoweit mit dem Tarifsteuersatz versteuert werden, als sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate oder das Dreifache der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gem § 108 ASVG übersteigen.

  • Ausländische Körperschaften, die nicht in e...

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