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GesRZ 1, Februar 2014, Seite 2

Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2013

Julia Schulz und Matthias Schimka

Mit Stichtag ist das Bundesgesetz, mit dem das Schiedsverfahren in der Zivilprozessordnung und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2013 – SchiedsRÄG 2013), BGBl I 2013/118, in Kraft getreten. Ziel der Gesetzesänderung ist die Erhöhung der Attraktivität des Schiedsortes Österreich. Der bisherige Rechtszug über drei Instanzen (vom LG über das OLG zum OGH) für das Verfahren über die Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch wurde nach dem Vorbild anderer europäischer Rechtsordnungen verkürzt. Gem § 615 ZPO (neu) ist nunmehr erste und letzte Instanz der OGH.

Rubrik betreut von: Julia Schulz und Matthias Schimka
Dr. Julia Schulz (ehemals Fragner) ist Mitarbeiterin der Oesterreichischen Nationalbank und externe Lehrbeauftragte am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Mag. Matthias Schimka ist Rechtsanwaltsanwärter in Wien und externer Lehrbeauftragter am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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