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GesRZ 1, Februar 2014, Seite 2

EU: Revision der Transparenz-Richtlinie

Julia Schulz und Matthias Schimka

Die Richtlinie 2013/50/EU, ABl L 294 vom , S 13, mit der die bisherige Richtlinie 2004/109/EG geändert wurde, ist am in Kraft getreten. Die Transparenz-Richtlinie dient der Harmonisierung der Informationsanforderungen an Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind.

Ua sind folgende Neuerungen vorgesehen:

  • Die Verpflichtung zur Vorlage von Zwischenmitteilungen entfällt. Den Mitgliedstaaten ist es auch nicht erlaubt, in ihren nationalen Rechtsvorschriften die Veröffentlichung von häufigeren regelmäßigen Finanzinformationen als Jahresfinanzberichten und Halbjahresfinanzberichten vorzuschreiben. Zusätzliche regelmäßige Finanzinformationen dürfen nur dann verlangt werden, wenn diese Verpflichtung keine erhebliche finanzielle Belastung darstellt und die verlangten zusätzlichen Informationen in einem angemessenen Verhältnis zu den Faktoren stehen, die zu Anlageentscheidungen beitragen.

  • Die Frist für die Veröffentlichung von Halbjahresfinanzberichten wird (von zwei) auf drei Monate nach Ende des Berichtszeitraums verlängert.

Die Mitgliedstaaten haben die Richtlinie bis zum in nationales Recht umzusetzen.

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