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Schoditsch (Hrsg)

EheG | Ehegesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4699-2

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Dokumentvorschau
Schoditsch (Hrsg) - EheG | Ehegesetz

§ 37 Irrtum über Umstände, die die Person des anderen Ehegatten betreffen

Raphael Thunhart

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
13
II.
Eherelevante Umstände
49
III.
Fallgruppen
A.
Charaktereigenschaften
1012
B.
Krankheiten
1315
C.
Sexualsphäre
1619
IV.
Heilung
A.
Bestätigung
B.
Bewährung
2126

I. Allgemeines

1

Nach § 37 EheG berechtigt ein Irrtum über „die Person des anderen Ehegatten betreffende Umstände“ zur Aufhebung der Ehe, wenn der Ehegatte bei Kenntnis der wahren Sachlage von der Eheschließung Abstand genommen hätte. Die Aktivlegitimation zur Aufhebungsklage kommt nur dem irrenden Ehegatten oder seinem gesetzlichen Vertreter zu. Die Aufhebungsklage ist binnen Jahresfrist zu erheben (§ 40 EheG). Für den Beginn des Fristenlau...

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