EheG | Ehegesetz
1. Aufl. 2023
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§ 31 Vermögensrechtliche Beziehungen der Ehegatten
Literatur
Dullinger/Kerschner, Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse bei für nichtig erklärter Ehe? ÖJZ 1984, 281; Gschnitzer, Eheaufhebung, JBl 1950, 445; Huber, Endgültige Zuweisung bei einstweiligem Unterhalt, JBl 1984, 182; Köstler, Die „nichtige“ Ehe, JBl 1952, 231; Mayr, Aufhebungs- und Nichtigkeitsgründe, Trennung, in Herger/Kissich/Steppan (Hrsg), Gemeinsame Wurzeln und Elemente des österreichischen und ungarischen Familienrechts (2018) 196; Mottl, Ein Jahr neues Namensrecht, NZ 1996, 321; Schauer, Zur Anwendung der § 81 ff EheG auf die nichtigerklärte Ehe, ÖJZ 1982, 147; Schoditsch, Zur bereicherungsrechtlichen Haftung bei Auflösung der Lebensgemeinschaft, ÖJZ 2017, 393; Welser, Das Verschulden bei der Aufhebung und Nichtigerklärung der Ehe, RZ 1973, 185.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Zweck und wesentlicher Norminhalt | |||
II. | Tatbestandsmerkmale | |||
A. | Vermögensrechtliche Beziehungen der Ehegatten | |||
B. | Kenntnis bzw Unkenntnis von der Nichtigkeit der Ehe | |||
1. | Kenntnis der Nichtigkeit (Schlechtgläubigkeit) | |||
2. | Unkenntnis der Nichtigkeit (Gutgläubigkeit) | |||
3. | Maßgeblicher Zeitpunkt der Kenntnis bzw Unkenntnis | |||
C. | Erklärung nach Abs 2 | 10, |
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