EheG | Ehegesetz
1. Aufl. 2023
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§ 28 Begehren der Nichtigerklärung
Literatur
Hintermüller, Scheidung: Ehe erst im Zeitpunkt der materiellen Rechtskraft des Urteils (Beschlusses) aufgelöst, ÖStA 1993, 42; Hopf/Stabentheiner, Das Eherechts-Änderungsgesetz 1999, ÖJZ 1999, 821 und 861; Melcher, (Un-)Wirksamkeit von Kinderehen in Österreich – Kollisionsrechtliche Beurteilung und ordre public, EF-Z 2018/50; Novak, Die Amtswegigkeit im österreichischen Eheverfahren und ihre Grenzen (1949); Schalich, Das neue streitige Eheverfahren, RZ 1985, 13, 26, 50; Schoibl, Neues Verfahrensrecht in Ehesachen, ÖJZ 1984, 540; Schwimann, Ist der Staatsanwalt verpflichtet, in Kenntnis einer Namens- oder Staatsangehörigkeitsehe die Ehenichtigkeitsklage zu erheben? ÖJZ 1957, 425; Simotta, Der Tod eines Ehegatten während eines Eheprozesses (§ 460 Z 8 ZPO), in FS Welser (2004) 1015.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Zweck und wesentlicher Norminhalt | |||
II. | Tatbestandsmerkmale | |||
A. | Aktive Klagelegitimation | |||
B. | Klagebefugnis oder Klagepflicht des Staatsanwalts | |||
C. | Zeitliche Begrenzungen der Nichtigerklärung | |||
D. | Passivlegitimation | |||
III. | Rechtsfolgen | |||
A. | Verfahren | |||
1. | Tätigwerden der Staatsanwaltschaft in Ehenichtigkeitssachen | |||
2. | Zuständigkeit des Gerichts | |||
3. | Streitgenossens... |