EheG | Ehegesetz
1. Aufl. 2023
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§ 96
Literatur
Apathy/Iro/Koziol, Österreichisches Bankvertragsrecht II (2008); Barth, „Zu erkennen Geben“ und „natürlicher“ Wille: Eine Studie zu einer besonderen Form der Handlungsfähigkeit im österreichischen Recht, ÖJZ 2019, 101; Ofner, Internationales Ehegüterrecht, ZfRV 2006, 84; Rummel, Die Schlüsselgewalt nach neuem österreichischem Recht, JBl 1976, 136.
Übersicht der Kommentierung
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I. Einleitung
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§ 96 ABGB regelt die sog Schlüsselgewalt und lässt sich als gesetzliche Bevollmächtigung des haushaltsführenden und einkommenslosen Ehegatten zusammenfassen: Er verpflichtet bei Geschäften, die für gewöhnlich mit der Haushaltsführung zusammenhängen, somit nicht sich selbst, sondern allein den anderen, verdienenden Ehegatten. Dadurch wird einerseits dem einkommenslosen Ehegatten die Haushaltsführung erleichtert und andererseits dem Dritten ein zahlungskräftigerer Vertragspartner verschafft. Die Bestimmung hat jedoch aufgrund des Zurückgehens „traditioneller Hausfrauenehen“ in der Gesellschaft mittlerweile erheblich an Bedeutung verloren. Das internationale Privatrecht richtet sich nach § 18 IPRG.
II. Voraussetzungen
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Damit die Schlüsselgewal...