EheG | Ehegesetz
1. Aufl. 2023
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§ 23 Namensehe und Staatsangehörigkeitsehe
Literatur
Bachmann, Scheinehen, ÖStA 1991, 19; Baumgartner, Welche Formen des Zusammenlebens schützt die Verfassung? ÖJZ 1998, 761; Breycha, Über die Nichtigkeit der Arbeitsbewilligungsehe, RZ 1994, 98; Hintermüller, Können die Standesämter „Scheinehen“ verhindern? ÖStA 1987, 50; Höllwerth, Staatsbürgerschaftsehe – wie werde ich (rechtlich) den Mann los, EF-Z 2009, 218 (EAnm); Koutny, Bekämpfung von Scheinehen, ÖStA 2005, 40; Kutscher, Aufenthaltsehe, Zwangsehe, Aufenthaltspartnerschaft, Aufenthaltsadoption – Anregungen, ÖStA 2017, 53; Teschner, Scheinehen sind gesellschafts- und integrationspolitisch unerwünscht, ÖStA 1998, 73; Zeyringer, Verhinderung von „Scheinehen“ durch den Standesbeamten? ÖStA 1990, 25; ders, Standesbeamter und Eheschließung, ÖStA 1993, 49.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Zweck und wesentlicher Inhalt der Norm | ||
II. | Tatbestandselemente | ||
A. | Zu korrigierender gleichheitswidrig formulierter Wortlaut | ||
B. | Verpönter Zweck zum Zeitpunkt der Eheschließung | ||
C. | Staatsbürgerschaftsehe | ||
D. | Ausdehnung durch Analogie und rechtspolitische Bewertung | ||
E. | Konvalidation (Abs 2) | ||
III. | Rechtsfolgen | ||
A. | Verhinderbarkeit der Eheschließung? | ||
B. | Vern... |