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Schoditsch (Hrsg)

EheG | Ehegesetz

1. Aufl. 2023

Print-ISBN: 978-3-7073-4699-2

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Schoditsch (Hrsg) - EheG | Ehegesetz

§ 93a

Manfred Mann-Kommenda

Literatur

Beclin, Die wichtigsten materiellrechtlichen Änderungen des KindNamRÄG 2013, Zak 2013, 4; Fally, Die neuen namensrechtlichen Bestimmungen bei Eheschließung nach dem KindNamRÄG 2013, ÖStA 2013, 37; Gottschamel, Die Regelung der Geschlechtsnamen, AnwBl 2015, 653; Jesser-Huß, Das neue Namensrecht, in Ferrari/Hinteregger/Kathrein (Hrsg), Reform des Kindschafts- und Namensrechts (2014) 87; Kutscher/Wildpert, Personenstandsrecht2; Schürz, Das neue Namensrecht, in Gitschthaler (Hrsg), KindNamRÄG 2013 - EF Spezial (2013) 163; Wagner, Neuerungen im Namensrecht, in Deixler-Hübner/Ulrich (Hrsg), Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz (2013) 33; Wagner-Reitinger, Änderungen im Namensrecht für Ehegatten und Kinder nach dem KindNamRÄG 2013, ÖJZ 2013, 245.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Erneute Namensbestimmung (Abs 1)
1
II.
Auflösung der Ehe (Abs 2)
2- 4
III.
Anpassung an das Geschlecht (Abs 3)
5- 9

I. Erneute Namensbestimmung (Abs 1)

1

Wenn sich der Familienname eines (oder beider) Ehegatten ändert, kann dies zum Anlass für eine erneute Bestimmung des Familiennamens nach § 93 ABGB genommen werden; etwa bei Adoption, Erklärung nach den §§ 155 ff ABGB, den Übergangsbestimmungen des § 1503 Abs 1 ABGB oder dem NÄG. Es stehen dan...

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