EheG | Ehegesetz
1. Aufl. 2023
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§ 91
Literatur
Clavora, Das Wesen der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft – Teil I: Ehe, Zak 2013, 107; Herndl, Beschränkungen ehelicher Gestaltungsautonomie durch Gläubigerinteressen, NZ 2021, 231; Hinteregger, Privatautonomie in der Ehe, in FS 200 Jahre ABGB (2011) 1007; Schoditsch, Gleichheit und Diversität im Familienrecht (2020); Stefula, Zu den allgemeinen familiären Beistandspflichten, ÖJZ 2005, 609.
Übersicht der Kommentierung
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I. Einvernehmliche Gestaltung der Ehe (Abs 1)
1
Nach § 91 ABGB sollen die Ehegatten ihre eheliche Lebensgemeinschaft selbst einvernehmlich gestalten. Das Einvernehmen müssen sie nicht ausdrücklich herstellen, sondern es kann auch iSd § 863 ABGB schlüssig erfolgen, wenn sie unwidersprochen eine faktische Rollenverteilung für eine längere Zeit vornehmen. Inhaltlich bezieht sich die Gestaltung der Ehe etwa auf die Rollenverteilung bei Berufstätigkeit, Haushalt, Kindererziehung und anderen notwendigen Erledigungen, auf den Ablauf des Alltags sowie die Gestaltung der Ehewohnung und der Freizeit. Zum internationalen Privatrecht s § 90 ABGB Rz 3.
2
Bei ihrer Gestaltung sind die Ehegatten aber nicht völlig frei. Vielmeh...