EheG | Ehegesetz
1. Aufl. 2023
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§ 89 Persönliche Rechtswirkungen der Ehe
Literatur
Clavora, Das Wesen der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft – Teil I: Ehe, Zak 2013, 107; Hinteregger, Privatautonomie in der Ehe, in FS 200 Jahre ABGB (2011) 1007; Schoditsch, Gleichheit und Diversität im Familienrecht (2020).
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Die heutige Fassung des § 89 ABGB wurde mit dem BG über die Neuordnung der persönlichen Rechtswirkungen der Ehe eingeführt und verwirklicht den Gleichberechtigungsgrundsatz in der Ehe. Der Gesetzgeber ging dabei vom Leitbild der gleichberechtigten Ehegatten aus, die sich auf Grund freien Willensentschlusses zu einem gemeinsamen Leben unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit verbunden haben. Da die Ehe jedoch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich bringt, muss auch von einer Gleichverpflichtung gesprochen werden. Das geltende Recht enthält somit ein „partnerschaftliches Familienmodell“ und steht einem patriarchalen Verständnis des Eherechts entgegen. Zu den einzelnen Rechten und Pflichten in der Ehe s § 90 ff ABGB.
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§ 89 ABGB korrespondiert mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art 7 Abs 1 B-VG und Art 2 StGG 1867, wonach vor dem Gesetz alle Staatsbürger gleich sind und Vorrechte ua des Geschlechts ausgeschlossen sind. Weiters bestimmt Art 5 7. ZPEMRK unter dem Ti...