EheG | Ehegesetz
1. Aufl. 2023
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§ 46 Rechtliche Wirkung des Rücktrittes vom Eheverlöbnisse.
Literatur
Kraus, Verschuldensunabhängiger Schadenersatz als Folge des Verlöbnisbruchs? ALJ 2021, 21; Höllwerth, Schadenersatzansprüche im Familienrecht, EF-Z 2016, 291; Oberhofer, Setzt der Schadenersatzanspruch wegen Rücktritts vom Verlöbnis Verschulden des Ersatzpflichtigen voraus? ÖJZ 1994, 433; Mair, Verschuldensunabhängiger Schadenersatzanspruch nach Rücktritt vom Verlöbnis? ÖJZ 1994, 844; Stefula, Zu den allgemeinen familiären Beistandspflichten, ÖJZ 2005, 609; s weiters die Literatur bei § 45 ABGB.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Voraussetzungen | ||
A. | Anspruchsberechtigung | ||
B. | Verschulden | ||
C. | Gegründete Ursache | ||
III. | Umfang des Ersatzanspruchs |
I. Allgemeines
1
Aus dem Verlöbnis ergibt sich keine rechtliche Verpflichtung, die Ehe zu schließen; vielmehr kann das Verlöbnis jederzeit von beiden Verlobten im Einvernehmen oder auch nur einseitig aufgelöst werden (s § 45 ABGB Rz 2). Die Auflösung des Verlöbnisses kann jedoch (schadenersatz)rechtliche Wirkungen entfalten: Dem liegt der Gedanke des Schutzes des Vertrauens eines Verlobten auf die Einhaltung des Eheversprechens zugrunde.
2
§ 46 ABGB will nur den „wirklichen Schaden“ anlässlich der A...