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Schoditsch (Hrsg)

EheG | Ehegesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4699-2

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Dokumentvorschau
Schoditsch (Hrsg) - EheG | Ehegesetz

§ 88

Thomas Schoditsch

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
15
II.
Zustimmungspflicht des Dienstgebers
69
III.
Festlegung eines angemessen Nutzungsentgelts
10, 11

I. Allgemeines

1

§ 88 EheG normiert Sonderregeln für bestimmte Fälle, in denen eine Dienstwohnung gleichzeitig eine Ehewohnung iSd § 81 Abs 2 EheG ist; dadurch werden die richterlichen Anordnungsbefugnisse des § 87 EheG beschränkt (zur Ehewohnung § 81 EheG Rz 20 ff). In den Fällen des § 88 Abs 1 Z 1–3 EheG ist die Zustimmung eines Dritten erforderlich, damit das Gericht die Ehewohnung jenem Ehegatten zuweisen kann, der kein Dienstnehmer ist (näher Rz 2, 6). In allen anderen Konstellationen kann das Gericht eine Dienstwohnung auch ohne Zustimmung des Dienstgebers an den Ehegatten übertragen, der kein Dienstnehmer ist; seine Gestaltungsbefugnisse richten sich dann nach § 87 EheG.

2

Der weite Begriff der Dienstwohnung entspricht § 1 Abs 2 Z 2 MRG, sodass die einschlägige Judikatur dazu he...

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