TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Schoditsch (Hrsg)

EheG | Ehegesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4699-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
EheG | Ehegesetz (1. Auflage)

Nachbemerkungen zu § 85

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Einstweiliger Rechtsschutz im Aufteilungsverfahren
A.
Die einstweilige Verfügung nach § 382 Z 8 lit b EO
13
B.
Verfahren
410
II.
Benützungsverfügung
1115
III.
Sicherungsverfügung
1620
IV.
Sicherungsmittel
21, 22

I. Einstweiliger Rechtsschutz im Aufteilungsverfahren

A. Die einstweilige Verfügung nach § 382 Z 8 lit b EO

1

Ein einstweiliger Rechtsschutz im Aufteilungsverfahren kommt hinsichtlich des aufzuteilenden Ehevermögens iSd § 81 ff EheG als EV in Betracht (§ 382 Z 8 lit b EO). Sie ist in zweifacher Hinsicht denkbar: Einerseits zur einstweiligen Regelung der Benützung des Ehevermögens („Benützungsverfügung“), andererseits zur Sicherung des Aufteilungsanspruchs nach Eheauflösung („Sicherungsverfügung“). Während für eine Sicherungsverfügung sowohl der Anspruch als auch dessen Gefährdung durch den Antragsgegner bescheinigt werden müssen, muss für die Benützungsverfügung bloß ein Regelungsbedürfnis dargelegt werden. Näher dazu Rz 16 ff.

2

Beide Streitteile können im Zusammenhangmit einem Verfahren zur Aufl...

Daten werden geladen...