EheG | Ehegesetz
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 17 Form der Eheschließung
Literatur
Kutscher, Aufenthaltsehe, Zwangsehe, Aufenthaltspartnerschaft, Aufenthaltsadoption – Anregungen, ÖStA 2017, 53; Lackner, Die obligatorische Ziviltrauung ist konkordatswidrig und unzeitgemäß (§ 15 EheG), RZ 2010, 66; Neuhaus, Heilung von Nichtehen, in FS Schwind (1978) 223; Ogris, Personenstandsrecht (1977); Stöckerl, Stellvertreterehe (Handschuhehen) – Kriterien für die Eintragung in das ZPR, ÖStA 2017, 123; Teschner, Trauung durch einen österreichischen Standesbeamten auf einem Schiff in internationalen Gewässern, ÖStA 2003, 65; Zeyringer, Verhinderung von „Scheinehen“ durch den Standesbeamten? ÖStA 1990, 25; ders, Der Scheinstandesbeamte, ÖStA 1999, 32.
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. Formerfordernisse und Verfahren
1
Die in Abs 1 vorgeschriebene, gleichzeitig in persönlicher Anwesenheit abgegebene Erklärung der angehenden Eheleute, miteinander die Ehe eingehen zu wollen, ist eine essentielle Voraussetzung. Ebenso erforderlich ist, dass die Konsenserklärungen keine Bedingungen oder Befristungen enthalten (Abs 2); ein Verstoß gegen diese Anordnungen wäre ein Nichtigkeitsgrund nach § 21 EheG. Die früher mögliche „Ferntrauung“ wurde schon durch das PSt...