EheG | Ehegesetz
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 75 Wiederverheiratung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft des Berechtigten
Literatur
Apathy, Schadenersatz wegen entgangenen Unterhalts und Wiederverheiratung, JBl 1983, 397; Gimpel-Hinteregger, Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten bei Eingehen einer Lebensgemeinschaft, in Harrer/Zitta (Hrsg), Familie und Recht (1992) 633; Lammer, Zum „Ruhen“ des Unterhaltsanspruchs bei Eingehen einer Lebensgemeinschaft, ÖJZ 1999, 53; Meissel, Zum Ruhen des nachehelichen Unterhaltsanspruchs bei Eingehen einer Lebensgemeinschaft, EF-Z 2007, 209; Moser, Verwirkung und Rechtsmissbrauch im Ehegattenunterhaltsrecht (2016).
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Erlöschen des Unterhaltsanspruchs bei Wiederverheiratung/Begründung einer eP | |
II. | Ruhen des Unterhaltsanspruchs bei Eingehen einer Lebensgemeinschaft |
I. Erlöschen des Unterhaltsanspruchs bei Wiederverheiratung/Begründung einer eP
1
Mit der Wiederverheiratung oder der Begründung einer eP des Berechtigten erlischt sein nachehelicher Unterhaltsanspruch ex lege – unabhängig davon, ob es sich um einen gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch handelt. Für den Monat, in dem die Eheschließung bzw Begründung der eP stattfindet, steht aber...