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Schoditsch (Hrsg)

EheG | Ehegesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4699-2

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Dokumentvorschau
Schoditsch (Hrsg) - EheG | Ehegesetz

§ 74 Verwirkung

Jessica Moser

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Voraussetzungen des § 74 EheG
A.
Schwere Verfehlung gegen den Unterhaltsverpflichteten
27
B.
Ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel
811
C.
Verschulden
D.
Maßgeblicher Zeitpunkt
13, 14
III.
Rechtsfolgen von § 74 EheG
1520

I. Allgemeines

1

§ 74 EheG regelt die Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs. Er gilt für alle nachehelichen gesetzlichen Unterhaltsansprüche nach § 66 ff EheG sowie für vertragliche Ansprüche, die gesetzliche Ansprüche konkretisieren; für rein vertragliche Ansprüche kommt er hingegen nicht zur Anwendung.

II. Voraussetzungen des § 74 EheG

A. Schwere Verfehlung gegen den Unterhaltsverpflichteten

2

§ 74 EheG spricht zwar „nur“ von einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltsverpflichteten; dennoch sollen nach hM lediglich qualifizierte Verfehlungen zu einem Verlust des Unterhaltsanspruchs führen. Zu berücksichtigen ist dabei insb, dass durch die Scheidung die Pflichten und Bindungen des § 90 ABGB zwischen den nunmehr geschiedenen Ehegatten weggefallen sind. Das Verhalten muss jedenfalls gravierender sein als eine...

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