EheG | Ehegesetz
1. Aufl. 2023
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§ 69a
Übersicht der Kommentierung
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I. | |||
A. | Unterhaltsvereinbarung bei einvernehmlicher Scheidung | ||
B. | Konsequenzen der Gleichstellung | ||
C. | Umstandsklausel | ||
II. | |||
A. | Eigenständiger nachehelicher Unterhaltsanspruch nach Billigkeit |
I. § 69a Abs 1 EheG
A. Unterhaltsvereinbarung bei einvernehmlicher Scheidung
1
Zwingende Voraussetzung einer einvernehmlichen Scheidung ist der Abschluss einer Unterhaltsvereinbarung (s § 55a EheG Rz 8 ff). Der auf Basis eines Scheidungsvergleichs zu leistende Unterhalt ist seiner Natur nach zwar ein vertraglicher Anspruch. Er wird jedoch einem gesetzlichen Unterhaltsanspruch gleichgestellt, sofern er „den Lebensverhältnissen der Ehegatten angemessen“ ist. Dafür werden die Lebensumstände während aufrechter Ehe herangezogen und ein großzügiger Maßstab angelegt. Unangemessen ist jedoch die bewusste Vereinbarung eines gesetzlich nicht zustehenden Unterhalts, weil es sich dabei um eine freiwillig übernommene Unterhaltsverpflichtung handelt.
B. Konsequenzen der Gleichstellung
2
Als Folge der umfassenden G...