EheG | Ehegesetz
1. Aufl. 2023
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§ 67
Literatur
Hirsch, Der Billigkeitsbegriff im nachehelichen Unterhaltsrecht, JBl 2008, 545; s die Literatur bei § 66 EheG.
Übersicht
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I. Unterhaltsreduktion nach Billigkeit
1
§ 67 EheG beschränkt den nach § 66 EheG zustehenden Unterhaltsanspruch auf einen Anspruch nach Billigkeit, sofern der unterhaltspflichtige Ex-Gatte unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen seinen eigenen Unterhalt gefährden würde. In diesem Fall haften die Verwandten des Unterhaltsberechtigten sogar vor dem unterhaltspflichtigen Ex-Gatten für den offenen Unterhalt (s § 71 EheG Rz 3). Da eine geringe Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und zusätzliche Sorgepflichten bereits im Rahmen der Unterhaltsbemessung nach der Prozentsatzmethode berücksichtigt werden (s § 66 EheG Rz 25), hat die Bestimmung kaum praktische Bedeutung; dementsprechend gibt es wenig Judikatur dazu.
2
Eine Gefährdung des eigenen, angemessenen Unterhalts liegt nicht erst beim notdürftigen Unterhalt vor – etwa bei Erreichen des Existenzminimums iSd § 291a EO in Verbindung mit dem Ausgleichszulagenrichtsatz. Nach überwiegender Meinung ist jener Unterhalt entscheidend, den der Unterhaltspflichtige selbst als Unterhaltsgläubiger gegenüber einem leistung...