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Schoditsch (Hrsg)

EheG | Ehegesetz

1. Aufl. 2023

Print-ISBN: 978-3-7073-4699-2

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Schoditsch (Hrsg) - EheG | Ehegesetz

§ 67

Thomas Schoditsch

Literatur

Hirsch, Der Billigkeitsbegriff im nachehelichen Unterhaltsrecht, JBl 2008, 545; s die Literatur bei § 66 EheG.

Übersicht


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I.
Unterhaltsreduktion nach Billigkeit
1- 6

I. Unterhaltsreduktion nach Billigkeit

1

§ 67 EheG beschränkt den nach § 66 EheG zustehenden Unterhaltsanspruch auf einen Anspruch nach Billigkeit, sofern der unterhaltspflichtige Ex-Gatte unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen seinen eigenen Unterhalt gefährden würde. In diesem Fall haften die Verwandten des Unterhaltsberechtigten sogar vor dem unterhaltspflichtigen Ex-Gatten für den offenen Unterhalt (s § 71 EheG Rz 3). Da eine geringe Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und zusätzliche Sorgepflichten bereits im Rahmen der Unterhaltsbemessung nach der Prozentsatzmethode berücksichtigt werden (s § 66 EheG Rz 25), hat die Bestimmung kaum praktische Bedeutung; dementsprechend gibt es wenig Judikatur dazu.

2

Eine Gefährdung des eigenen, angemessenen Unterhalts liegt nicht erst beim notdürftigen Unterhalt vor - etwa bei Erreichen des Existenzminimums iSd § 291a EO in Verbindung mit dem Ausgleichszulagenrichtsatz. Nach überwiegender Meinung ist jener Unterhalt entscheidend, den der Unterhaltspflichtige selbst als Unterhaltsgläubig...

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