EheG | Ehegesetz
1. Aufl. 2023
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§ 60 Bei Scheidung wegen Verschuldens
Literatur
Deixler-Hübner/Bahtijari, Auswirkungen einer Klagezurücknahme bei bloßem Mitverschuldenseinwand im Scheidungsverfahren, Zak 2020, 224; Gruber, Mitverschuldensantrag des Klägers bei Scheidung aus anderen Gründen? in Harrer/Zitta, Familie und Recht (1992) 565; Jelinek, Die Wiederaufnahmsklage wegen neuer Tatsachen und Beweismittel im Eheprozeß, JBl 1968, 510; Schwind, Verschulden als Scheidungsgrund, Zerrüttungsursache und Faktor im Scheidungsfolgenrecht, ÖJZ 1983, 197.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Anwendungsbereich | ||
III. | Klage und Widerklage | ||
IV. | Klage und Mitverschuldensantrag | ||
V. | Voraussetzungen | ||
VI. | Verschuldensabwägung | ||
A. | Allgemeines | ||
B. | Kriterien für die Beurteilung | ||
C. | Ergebnis der Verschuldensabwägung | ||
VII. | Verfahrensrechtliche Fragen |
I. Allgemeines
1
§ 60 EheG enthält Regelungen zum Schuldausspruch bei einer Scheidung wegen Verschuldens. Bei einer Scheidung aus Verschulden hat der Tenor des Scheidungsurteils zwingend einen Verschuldensausspruch zu enthalten. Möglich ist der Ausspruch
des Alleinverschuldens, des überwiegenden oder des gleichteiligen Verschuldens des beklagten oder widerbeklagten Ehegatten oder
des Mitversc...