EheG | Ehegesetz
1. Aufl. 2023
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§ 9
Literatur
Aichhorn, Die normative Kraft der „Mitteilung“!? „Umwandlung“ von Ehe und eingetragener Partnerschaft, EF-Z 2019, 164; Benke, Das EPG 2009: Fehlkonzept, Gleichheitsimpuls und offene Baustelle, iFamZ 2019, 28; Kathrein/Pesendorfer, Ehe und eingetragene Partnerschaft für alle, iFamZ 2018, 324; Schoditsch, Gerichte als neue Gesetzgeber im Familienrecht? ÖJZ 2018, 381.
Übersicht
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I. Kein doppeltes Band
1
Das Verbot der Doppelehe gem § 8 EheG wird durch die – mit dem EPG eingefügte – Bestimmung des § 9 EheG ergänzt, der dasselbe Verbot für eine aufrechte eingetragene Partnerschaft regelt. Auch die Eheschließung entgegen diesem Verbot mit einer dritten Person führt zu einer Doppelehe, die nach § 24 EheG nichtig ist. Ebenso wie das Verbot der Doppelehe nach § 8 EheG steht die Bestimmung hingegen einer Eheschließung mit derselben Person, mit der eine eingetragene Partnerschaft aufrecht besteht, nicht entgegen; dies lässt sich auch aus der Bestimmung des § 13 der 1. DVEheG systematisch begründen.
2
Seit der Öffnung der „Ehe für alle“ durch das Erk des wurde/wird die Frage diskutiert, ob eingetragene Partner miteinander eine Ehe eingehen dürfen und ob umgekehrt Eheleute eine eingetragene...