Suchen Hilfe
Schoditsch (Hrsg)

EheG | Ehegesetz

1. Aufl. 2023

Print-ISBN: 978-3-7073-4699-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schoditsch (Hrsg) - EheG | Ehegesetz

§ 50 Ehezerrüttendes Verhalten ohne Verschulden

Thomas Schoditsch

Literatur

Deixler-Hübner, Erwachsenenschutz im personen- und familienrechtlichen Bereich, in Deixler-Hübner/Schauer, Erwachsenenschutzrecht (2018) 211; Kolbitsch, Die Zerrüttungsscheidung im Spannungsverhältnis mit ehelichen Beistandspflichten, EF-Z 2021, 201; siehe § 49 EheG.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Tatbestand
A.
Allgemeines
1- 5
B.
Psychische Krankheit
6- 9
C.
Vergleichbare Beeinträchtigung
10, 11
II.
Beweislast
III.
Schuldausspruch und Unterhalt
IV.
Ausschluss des Scheidungsrechts
14, 15
V.
Konkurrenzen
16- 18

I. Tatbestand

A. Allgemeines

1

§ 50 EheG wurde mit dem 2. ErwSchG novelliert und ist seit in Kraft. Mit dieser Neuregelung wurde der Scheidungstatbestand des § 50 EheG aF („geistige Störung“) terminologisch an das Erwachsenenschutzrecht angeglichen. Überdies ist der Scheidungstatbestand des § 51 EheG aFaufgehoben worden („Geisteskrankheit“), weil eine psychische Krankheit des Ehegatten allein keinen Scheidungsgrund bilden soll. Damit dient § 50 EheG nun als Auffangtatbestand für jene Fälle, in denen zwar eine Eheverfehlung vorliegt, dieses Verhalten dem bekl Gatten aber - aufgrund einer psychischen Krankheit oder vergleichbaren Beeinträchtigung - nicht als Verschulden angelastet we...

Daten werden geladen...