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Schoditsch (Hrsg)

EheG | Ehegesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4699-2

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Dokumentvorschau
Schoditsch (Hrsg) - EheG | Ehegesetz

§ 50 Ehezerrüttendes Verhalten ohne Verschulden

Thomas Schoditsch

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Tatbestand
A.
Allgemeines
15
B.
Psychische Krankheit
69
C.
Vergleichbare Beeinträchtigung
10, 11
II.
Beweislast
III.
Schuldausspruch und Unterhalt
IV.
Ausschluss des Scheidungsrechts
14, 15
V.
Konkurrenzen
1618

I. Tatbestand

A. Allgemeines

1

§ 50 EheG wurde mit dem 2. ErwSchG novelliert und ist seit in Kraft. Mit dieser Neuregelung wurde der Scheidungstatbestand des § 50 EheG aF („geistige Störung“) terminologisch an das Erwachsenenschutzrecht angeglichen. Überdies ist der Scheidungstatbestand des § 51 EheG aFaufgehoben worden („Geisteskrankheit“), weil eine psychische Krankheit des Ehegatten allein keinen Scheidungsgrund bilden soll. Damit dient § 50 EheG nun als Auffangtatbestand für jene Fälle, in denen zwar eine Eheverfehlung vorliegt, dieses Verhalten dem bekl Gatten aber – aufgrund einer psychischen Krankheit oder vergleichbaren Beeinträchtigung – nicht als Verschulden angelastet we...

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