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Schoditsch (Hrsg)

EheG | Ehegesetz

1. Aufl. 2023

Print-ISBN: 978-3-7073-4699-2

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Schoditsch (Hrsg) - EheG | Ehegesetz

§ 45

Diana Seeber-Grimm

Literatur

Balthasar-Wach, Die Neufassung der Brüssel IIa-VO, ZfRV 2022, 22; Fucik, Was kommt im internationalen Familienrecht? iFamZ 2019, 1; ders, Die Verordnung Brüssel IIb - ein erster Überblick zu Anerkennung, Vollstreckung und internationaler Zusammenarbeit, iFamZ 2022, 158.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1, 2
II.
Anwendungsbereich
A.
Bisherige Rechtslage
3
B.
Neuerungen durch die Brüssel IIb-VO
4- 7
C.
Folgen für das österreichische Familienrecht
8, 9
III.
Inhalt der Bestimmung
10- 13

I. Allgemeines

1

§ 45 EheG regelt den Fall, dass die Entscheidung über eine im Ausland aufgelöste Ehe in Österreich nicht anerkannt werden kann, aber bereits eine neue Ehe geschlossen wurde. Ohne § 45 EheG wäre diese zweite Eheschließung eine nach §§ 8, 24 EheG nichtige Doppelehe; die Norm ist damit dem Regelungsgehalt des § 43 Abs 1 EheG nachgebildet.

2

Mit Inkrafttreten der in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltenden Brüssel IIa-Verordnung am regelte Art 21 Brüssel IIa-VO die Anerkennung von Entscheidungen (ua) über die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe; er sah vor, dass solche Entscheidungen ohne besonderes Verfahren in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Da...

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