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iFamZ 3, Mai 2012, Seite 145

Der geschiedene Ehegatte als Testamentserbe

Analyse der Rechtsprechung und eigener Lösungsansatz

Martin Schauer

Häufig bedenkt ein Erblasser seinen Ehegatten in seiner letztwilligen Verfügung. Wird die Ehe später geschieden und verstirbt der Erblasser, ohne seine Verfügung geändert zu haben, so kann die Frage auftreten, ob die Zuwendung an den geschiedenen Ehegatten weiterhin wirksam ist. Der folgende Beitrag stellt die Rsp dar und unterzieht sie einer kritischen Analyse.

I. Das Problem

Wenn eine Ehe geschieden wird, so ist dies für die Beteiligten zumeist ein Anlass, ihre Vermögensverhältnisse neu zu ordnen. Das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse werden – bei streitiger Scheidung – entsprechend der Entscheidung des Gerichts aufgeteilt; Unterhaltsleistungen werden die Beteiligten in ihre künftige Vermögensplanung einbeziehen. IdR werden sie auch ihre langfristigen Planziele bedenken, wie zB die Gestaltung der Altersvorsorge und die Nachfolgeregelung nach ihrem Ableben. Deshalb gehört die Überprüfung einer letztwilligen Verfügung zu den üblichen Vorgängen iZm einer Ehescheidung. Stets geht es dabei um die Frage, ob die bestehenden Ver-fügungen, die womöglich vor Jahren oder Jahrzehnten getroffen wurden, immer noch dem aktuellen Willen entsprechen. Sollte auch der geschiede...

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