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iFamZ 2, April 2019, Seite 129

Verlust der Testamentserbeneigenschaft durch Ehescheidung

iFamZ 2019/80

§§ 778, 1266 aF ABGB

Die Frage, ob die testamentarische Einsetzung des Ehegatten nach Auflösung der Ehe fortbestehen soll, ist durch Auslegung der letztwilligen Anordnung zu klären. Das Vorliegen einer solchen Bedingung muss sich dabei nicht ausdrücklich aus dem Text des Testaments, sondern kann sich auch aus den Begleitumständen ergeben.

Die Erstantragstellerin ist die Witwe und der Zweitantragstelle der Sohn des (…) 2012 im Alter von 47 Jahren verstorbenen Erblassers. Dieser war in seiner ersten Ehe von Juni 1993 bis April 2000 mit der Drittantragstellerin verheiratet.

Während der ersten Ehe des Erblassers gebar die Drittantragstellerin, die bereits einen Sohn (M) in die Ehe mitgebracht hatte, am einen weiteren Sohn (P). Mit Notariatsakt vom übergab der Vater des Erblassers diesem sein Einzelunternehmen (Gärtnerei und Blumenhandel) sowie eine Liegenschaft. Gleichzeitig errichteten der Erblasser und die Drittantragstellerin – ebenfalls in der Form eines Notariatsakts – eine als „Erbvertrag zugleich Testament“ bezeichnete Urkunde, die auszugsweise lautet:

„Erstens: Gleichgültig, ob gesetzlich erbberechtigte Nachkommen vorhanden sind oder nicht, hat der ganze...

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