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GesRZ 5, Oktober 2023, Seite 292

Die Verschmelzung nach dem EU-UmgrG

Georg Eckert

Der vorliegende Beitrag beruht auf dem vom Verfasser auf den Wiener Bilanzrechtstagen 2023 am gehaltenen Vortrag und beleuchtet die Neuregelung der Verschmelzung nach dem EU-UmgrG.

I. Einleitung

Für die grenzüberschreitende Verschmelzung bestehen nun schon seit Langem gesetzliche Grundlagen. Bereits die SE-VO (Art 17 ff leg cit; Ausführungsgesetzgebung gem § 17 ff SEG) sieht die grenzüberschreitende Verschmelzung als eine Variante der Gründung einer SE vor. Diese Regelung bildete das Modell für die am erlassene und mit dem EU-VerschG im österreichischen Recht umgesetzte Verschmelzungsrichtlinie. Die Richtline regelte den kollisionsrechtlichen Aspekt der grenzüberschreitenden Verschmelzung, ließ es dabei aber nicht bewenden, sondern machte vielmehr ausführliche sachrechtliche Vorgaben. Diese Vorgaben orientierten sich an der 3. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie, entwickelten diese Regelungen aber auch fort. Nach zwei Änderungsrichtlinien wurde die Regelung der Verschmelzungsrichtlinie in die Gesellschaftsrechtsrichtlinie überführt.

Mit der Mobilitätsrichtlinie hat der europäische Gesetzgeber zum einen sekundärrechtliche Regelungen der grenzüberschreitenden Umwandlung und der grenzübe...

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