AktG | Aktiengesetz, Band I und II
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vor § 111, 112. Allgemeines zur TeilnahmeberechtigungDie Kommentierung beruht in wesentlichen Teilen auf dem gemeinsam mit Dietmar Dokalik verfassten Novellenkommentar „Das neue Recht der Hauptversammlung“ (2010). Verweise auf Kubis in der 3. Auflage des Münchener Kommentars beziehen sich auf das Manuskript, das dem Autor vorab vom Verlag C.H.Beck zur Verfügung gestellt worden ist.
Literatur
Bachner, Namensaktie und Inhaberaktie nach dem GesRÄG 2011, RdW 2011, 511; S Bydlinski/Bachner, Aktienrechts-Änderungsgesetz – Der Übergang in das neue Regime, GeS 2009, 88; Dokalik, Der Nachweis der Aktionärseigenschaft nach dem Entwurf eines ARÄG 2009, GesRZ 2008, 329; Jud/Schummer, Aktien als Dauersammelurkunden, ÖBA-Sonderheft 1/89; Nowotny, Satzungsgestaltung nach dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009, RdW 2009, 566; Potyka, Das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009, ÖJZ 2009, 701; Schimka, Das Teilnahmerecht der Aktionäre an der Hauptversammlung nach dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009, GesRZ 2009, 217.
1
Bestandteile der Aktionärslegitimation: Die Legitimation des Aktionärs für die Teilnahme an der HV setzt sich aus drei Elementen zusammen:
Nachweis der Aktionärsstellung = Legitimation ieS (daz...