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PV-Info 6, Juni 2012, Seite 27

Lohnsteuerguthaben bei Privatkonkurs und Exekution

Mag. Elfriede Köck

In einer jüngst ergangenen Entscheidung setzte sich der UFS Graz mit dem Zusammenwirken von Lohnsteuerguthaben und Privatkonkurs auseinander. Damit rückt er auch die grundsätzliche Frage der Wechselwirkung zwischen Exekutionen und Lohnsteuerguthaben in den Vordergrund. (-G/11 ).

Sachverhalt

Die Berufungswerberin beantragte im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung 2009 die Rückzahlung eines sich ergebenden Erstattungsbetrags. Das Finanzamt kam diesem Antrag jedoch nicht nach, sondern verrechnete das Guthaben mit offenen Haftungsschulden . Diese waren durch übernommene Haftungen für den Betrieb des – mittlerweile verstorbenen – Ehepartners entstanden. Im Jahr 2010 hatte die Berufungswerberin Konkurs angemeldet, der mit einem Zahlungsplan endete.

S. 28In ihrer Berufung wendete sich die Berufungswerberin gegen diese Vorgangsweise mit der Begründung, dass diese eine übergroße soziale Härte darstelle, da das Steuerguthaben durch die Absetzbarkeit von Krankheitskosten ihrerseits entstanden sei. Ferner führte sie an, dass die Abgabenbehörde jedenfalls den unpfändbaren Freibetrag zu berücksichtigen hätte. § 59 AbgEO sei zwingendes Recht und daher auch im vorliegenden Fall anwendbar.

E...

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