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PV-Info 6, Juni 2012, Seite 13

Sommerzeit ist Praktikantenzeit – Checkliste für die Praxis

Hannelore Ortner

Viele Schüler und Studierende nutzen die Sommerzeit, um Berufserfahrung zu sammeln bzw ihr Taschengeld aufzubessern. Da die Beschäftigung von sog Praktikanten in verschiedenen Erscheinungsformen erfolgt, ist deren Rechtssituation nicht immer klar.

Allgemeines

Allgemein kann ein Praktikum als Arbeitsverhältnis, freies Dienstverhältnis oder als Ausbildungsverhältnis mit unterschiedlichen Rechtsfolgen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht ausgestaltet sein. Liegt ein Arbeitsverhältnis vor, so sind alle arbeitsrechtlichen Vorschriften einschließlich des für den jeweiligen Betrieb geltenden Kollektivvertrags und der allenfalls anwendbaren Betriebsvereinbarungen anzuwenden.

Freie Dienstverhältnisse und Ausbildungsverhältnisse unterliegen grundsätzlich nicht dem Schutz des Arbeitsrechts .

Welches Vertragsverhältnis vorliegt, ist im Einzelfall zu beurteilen. Ausschlaggebend ist nicht die Bezeichnung, sondern die tatsächliche Ausgestaltung des Praktikums.

Checkliste

Die vorliegende Checkliste soll dem Praktiker helfen, die richtige Zuordnung leichter vornehmen zu können.


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Merkmale
Ferialarbeiter/ Ferialangestellte
Ferialpraktikanten
Ferialpraktikanten mit „Taschengeld“
Überwiegend...

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