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Auswirkungen der Änderungen des IFRS 3 auf die Bilanzierung von Immobilienerwerben
Am hat das IASB die finale Fassung des sog. „narrow scope amendments“ zu IFRS 3 veröffentlicht, welches die Definition eines Geschäftsbetriebs („business“) ändert und das Ziel verfolgt, diese in der praktischen Anwendung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Verpflichtend erstmalig anzuwenden sind die neuen Regelungen für Erwerbe in Geschäftsjahren, die am oder nach dem beginnen, wobei eine frühere Anwendung möglich ist. An das Vorliegen eines Geschäftsbetriebs knüpfen verschiedene Bilanzierungsfragen an, und insbesondere für die u.a. betroffene Immobilienbranche (Immobilien bzw. Immobilienobjektgesellschaften) soll die Änderung Klarheit bringen.
Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich damit, ob und wann eine Immobilie die neue Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt. Die nachfolgende Darstellung stellt insofern auch eine Weiterentwicklung der Grundsätze dar, die im veröffentlichten Artikel zu Immobilienerwerben als Unternehmenszusammenschluss aus Juni 2013 enthalten sind.
1. Ausgangslage und Änderung des IFRS 3
Der Erwerb einer Immobilie kann auf unterschiedlichste Art und Weise erfolgen, entweder als Erwerb durch Kauf der Anteile (share deal) ...