Praxisbeispiele zur Körperschaftsteuer
1. Aufl. 2019
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S. 20
Normen: §§ 34 bis 47 BAO, § 27 Abs 2 EStG, § 30 EStG, § 30b EStG, § 93 Abs 1 EStG, § 97 Abs 1 EStG, § 5 Z 6 KStG, § 21 Abs 2 und 3 KStG, § 23 KStG, § 24 KStG
Erlässe: VereinsR 2001 Rz 50, 165 ff, 215 ff, 306, 394a, 420 ff, 763, KStR 2013 Rz 44, 562 ff, 565, 966
Deskriptoren: Gemeinnützigkeit, unentbehrlicher Hilfsbetrieb, entbehrlicher Hilfsbetrieb, begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb, Ausnahmegenehmigung, Grundstücksveräußerung, Vereinsfest, Vermögensverwaltung, Kapitalertragsteuer, verdeckte Ausschüttung, Vergütung
1. Fall
Der Verein „Zusammen Alt & Jung“, der im Jahr 2015 gegründet wurde und seine Tätigkeit aufgenommen hat, verfolgt laut seiner Rechtsgrundlage den Zweck der gemeinsamen Alten- und Kinderfürsorge. Dazu betreibt der Verein ein Altenheim gemischt mit Wohneinheiten für betreutes Wohnen sowie in einem weiteren Trakt einen Kindergarten, der aber organisatorisch mit dem Alten-/Wohnheim zusammengefasst ist und unter gemeinsamer Leitung steht. Die Tätigkeit ist nicht auf Gewinnerzielung gerichtet. Der Austausch zwischen Kleinkindern und Senioren in gemeinsamen Bastel- und Singstunden wird von beiden Seiten sehr positiv gesehen und fördert die generationenübergreifende Kommunikation und Denkweise. Der Obmann übt die Leitungsfunktion ehrenamtlich aus, erhält aber eine geringe Aufwandsentschädigung iHv 2.000 Euro pro Jah...