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ASoK 10, Oktober 2015, Seite 398

Arbeitsplatznahe Unterkunft im Krankenpflegebereich und steuerlicher Sachbezug

Salzburger Steuerdialog 2015 – Begutachtungsentwurf Einkommen-, Lohn- und Körper schaftsteuer, online abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/steuern/Ergebnisunterlage_ESt, _LSt,_KoeSt_SSD_2015_Begutachtungsentw.pdf?4z8dg8.

Das Lohnsteuerrecht sieht zwei Möglichkeiten vor, in denen die Zurverfügungstellung einer Wohnung durch den Arbeitgeber keinen Sachbezug darstellt:

  • Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer eine einfache arbeitsplatznahe Unterkunft (zB Schlafstelle, Burschenzimmer), die für den Arbeitnehmer nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen begründet (Rz 148 der LStR 2002).

  • Für den Fall, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Hinblick auf die in seinem Interesse gelegene rasche Verfügbarkeit am Arbeitsplatz eine arbeitsplatznahe Unterkunft überlässt, gilt nach einer Änderung der Sachbezugswerteverordnung seit 2013 Folgendes (vgl auch die Praxis-News vom Oktober 2012, ASoK 2012, 394):

    Bei einer Unterkunft bis 30 m2 ist kein Sachbezug anzusetzen.

    Bei einer Größe von mehr als 30 m2, aber nicht mehr als 40 m2 kann ein Abschlag vom an sich geltenden Sachbezugswert von 35 % geltend gemacht werden, wenn die Unterkunft für durchgehend höchstens 12 Monate vom selben Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.

Das Finanzministerium ...

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