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Sozialversicherungspflicht im IT-Bereich
Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse und die Wirtschaftskammer Oberösterreich haben im Hinblick auf die immer wieder auftretenden Streitfälle über die beitragsrechtliche Einstufung von Auftragnehmern im IT-Bereich ein Merkblatt zur Sozialversicherungspflicht herausgegeben. Demnach kann bei Vorliegen folgender Kriterien von einer selbständigen Tätigkeit bzw keiner Versicherungspflicht nach dem ASVG ausgegangen werden:
Der Auftragnehmer verfügt über eine (tätigkeitseinschlägige) Gewerbeberechtigung („Dienstleistung der automatischen Datenverarbeitung“).
Der Auftragnehmer tritt unter Nutzung branchenüblicher Akquisitionsinstrumente als IT-Unternehmer am Markt auf.
Der Auftragnehmer steht grundsätzlich für mehrere Auftraggeber zur Verfügung, wobei es aber nicht schädlich ist, wenn er längere Zeit nur für einen Auftraggeber tätig ist.
Es wird ein Werkvertrag im Sinne der Vereinbarung eines von vornherein vereinbarten konkreten Leistungszieles festgelegt, bei dem das Vertragsverhältnis mit Erbringung dieses Erfolgszieles endet.
Kein solcher Werkvertrag liegt vor, wenn der Auftragnehmer bloß auf Zeit eine laufend vom Auftraggeber zu konkretisierende Dienstleistung erbringt. In diesem Fall w...